Immobilien & Service

Immer wieder werden wir von der Immobilien & Service Abteilung gefragt: Was gehört zu den Betriebskosten?

Hier eine kleine Zusammenstellung:

 
  • Wasserkosten
  • Rauchfangkehrung
  • Die Kosten für die Kanalräumung
  • Unratabfuhr (Kosten der Müllabfuhr sowie die Kosten einer Entrümpelung)
  • Schädlingsbekämpfung (etwa Rattenvertilgung)
  • Die Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses ( Stromkosten für das Stiegenhaus, sowie auch die Kosten für den Ersatz von Glühbirnen und Sicherungen)
  • Feuerversicherung
  • Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung
  • Die angemessene Versicherung des Hauses gegen andere Schäden (insbesondere gegen Glasbruch oder Sturmschäden)
  • Die Auslagen für die Verwaltung des Hauses (dafür darf je Kalenderjahr und Quadratmeter der Nutzfläche des Hauses der Betrag, der dem jeweiligen Kategorie A-Mietzins [ab 01.01.2009: 3,08 Euro pro Quadratmeter] entspricht, verrechnet werden.)
  • Aufwendungen für die Hausreinigung
  • Die anteilig anrechenbaren öffentlichen Abgaben: Zu den öffentlichen Abgaben gehört neben allfälligen Abgaben, die aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften überwälzt werden können, im Wesentlichen nur die Grundsteuer.
  • Betriebskosten für Gemeinschaftsanlagen: Die Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser, allenfalls nach den Spezialregeln des Heizkostenabrechnungsgesetzes, sowie die Kosten sonstiger Gemeinschaftsanlagen wie etwa Gemeinschaftswaschküche, Personenaufzug,      Grünanlagenbetreuung.
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