Immer wieder werden wir von der Immobilien & Service
Abteilung gefragt: Was gehört zu den Betriebskosten?
Hier eine kleine Zusammenstellung:
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Wasserkosten
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Rauchfangkehrung
- Die Kosten für die
Kanalräumung
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Unratabfuhr (Kosten der
Müllabfuhr sowie die Kosten einer
Entrümpelung)
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Schädlingsbekämpfung (etwa
Rattenvertilgung)
- Die
Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses
(
Stromkosten für das Stiegenhaus, sowie auch
die Kosten für den Ersatz von
Glühbirnen und
Sicherungen)
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Feuerversicherung
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Haftpflicht- und
Leitungswasserschadenversicherung
- Die
angemessene Versicherung des Hauses gegen andere
Schäden (insbesondere gegen
Glasbruch oder
Sturmschäden)
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Die Auslagen für die Verwaltung des Hauses
(dafür darf je Kalenderjahr und Quadratmeter der Nutzfläche
des Hauses der Betrag, der dem jeweiligen Kategorie
A-Mietzins [ab 01.01.2009: 3,08 Euro pro Quadratmeter]
entspricht, verrechnet werden.)
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Aufwendungen für die Hausreinigung
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Die anteilig anrechenbaren öffentlichen
Abgaben: Zu den öffentlichen Abgaben gehört neben
allfälligen Abgaben, die aufgrund landesgesetzlicher
Vorschriften überwälzt werden können, im Wesentlichen nur die
Grundsteuer.
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Betriebskosten für Gemeinschaftsanlagen: Die
Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgung (Heizung und
Warmwasser, allenfalls nach den Spezialregeln des
Heizkostenabrechnungsgesetzes, sowie die Kosten sonstiger
Gemeinschaftsanlagen wie etwa Gemeinschaftswaschküche,
Personenaufzug,
Grünanlagenbetreuung.
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